Eigentlich wollte die GroKo Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zeitnah den Kampf ansagen. Doch das ursprünglich für Anfang 2021 geplante Gesetz muss überarbeitet werden. Wie das geschehen soll, ist in der Koalition offenbar umstritten.
Staatsanwälte, Richter, Anwälte und Hochschullehrer kritisieren in einer Bundestagsanhörung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder massiv. Ob die Koalition dem Rat der Fachwelt folgen wird, ist offen.
Wer Bilder von anderen Personen aufnimmt oder verbreitet, kann sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs strafbar machen. Doch was, wenn das Opfer die Bilder selbst geschossen hat? Der BGH hat nun entschieden.
Wohnungseinbruch, Gewaltdelikte, Kinderpornographie: Strafverschärfungen werden von der Rechtspolitik regelmäßig damit begründet, Täter abschrecken zu wollen. Aber wird das je überprüft?
Ob eine schutzlose Lage nur angenommen werden kann, wenn das Opfer weiß, dass es sich in einer solchen befindet, war unter Strafrechtlern umstritten. Nun hat der BGH das erste höchstrichterliche Urteil hierzu gefällt.
Mit Kondom oder ohne? Die Frage klärt man vor dem Geschlechtsverkehr. Wer dann aber heimlich das Kondom abstreift und trotzdem zum Samenerguss kommt, der macht sich strafbar. Das stellte das KG in Berlin klar.
Die baden-württembergische Landesregierung schlug es bereits vor einigen Monaten vor, nun schließt sich auch der CSU-Landesgruppenchef an: Sexualstraftaten gegen Minderjährige sollen nicht mehr aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Mit ihren Vorschlägen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie hat Christine Lambrecht eine Kehrtwende vollzogen. Jörg Eisele kritisiert eine ad hoc-Gesetzgebung, die den Fokus nicht auf schwerste Missbrauchsfälle legt.