Aggressive Werbung mit Bußgeldern ahnden, aber eine sachliche Diskussion ermöglichen: 23 Strafrechtsprofessoren haben sich für eine moderate Reform des umstrittenen § 219a StGB ausgesprochen.
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In den Bundestag ist der Antrag, den Straftatbestand der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB abzuschaffen, nun eingebracht. Das wird höchste Zeit, denn die Norm steht nicht im Einklang mit EU-Recht, meint Jörg Gerkrath.
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Weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbiete, soll eine Ärztin 6.000 Euro zahlen. Die Argumentation des AG Gießen, das sei eben der vom Gesetzgeber gewollte Kompromiss, will sie nicht akzeptieren.
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Vor dem Prozess bewiesen Frauenrechtlerinnen Solidarität mit einer Gießener Ärztin, die wegen Anbietens von Schwangerschaftsabbrüchen angeklagt ist. Verteidigerin Frommel kündigte an, erforderlichenfalls bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Bis heute ist der Schwangerschaftsabbruch im deutschen Recht nicht als medizinische Dienstleistung, sondern als Tötungsdelikt geregelt. Was das für die betroffenen Frauen sowie medizinisches Personal bedeutet, beschreibt Ulrike Lembke.
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Ab Freitag steht in Gießen eine Ärztin vor Gericht, weil sie auf ihrer Webseite angibt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Es wird höchste Zeit, diese medizinische Dienstleistung für Frauen zu entkriminalisieren, meint Ulrike Lembke.
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Am 26.11.1961 stellte die Welt am Sonntag den Zusammenhang zwischen missgebildeten Kindern und Contergan her, der bis dahin nur in der Luft lag. Zeitgleich wurde das Mittel vom Markt genommen – der Beginn einer langen Rechtsgeschichte.
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Das SG Düsseldorf hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz begehrte. Seine Mutter hatte während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol konsumiert.
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