Die Ärztin Kristina Hänel muss sich vor einer Strafkammer des LG Gießen wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verantworten. Nun ist der Termin kurz vorher verschoben worden: Der Saal sei zu klein. Aufgefallen ist das offenbar erst jetzt.
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Die CDU/CSU im Bundestag verlangt Nachbesserungen bei der Musterfeststellungsklage. Beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erteilt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, der SPD eine Absage.
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Mit einer Unterschriftensammlung wollte die Bürgerinitiative "Einer von uns" der EU verbieten lassen, Projekte zu finanzieren, bei denen Embryonen zerstört werden. Die Kommission habe den Vorstoß zu Recht nicht weiter verfolgt, so das EuG.
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Dem Koalitionsfrieden zuliebe beendet die SPD ihren Alleingang bei der Reform des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Nun soll innerhalb der GroKo eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
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Die Große Koalition ist gerade erst beschlossene Sache, da droht schon wieder Ungemach: Die SPD will das Verbot der Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen streichen - die Union erwägt nun den Gang vor das BVerfG.
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Der umstrittene Paragraph 219a StGB soll nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion gestrichen werden. Die Sozialdemokraten wollen dazu einen eigenen Antrag in den Bundestag einbringen.
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Soll die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleiben oder soll den Ärzten zumindest eine sachliche Information erlaubt werden? Der Bundestag diskutierte am Donnerstag über die Zukunft des § 219a StGB.
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Die FDP diskutiert ihre Haltung zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Dabei drohen die Liberalen sich auf einen Gesetzentwurf des § 219a StGB zu verständigen, der in doppelter Hinsicht widersprüchlich ist, findet Michael Kubiciel.
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