Die GroKo hat ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB vorgelegt, der in der Sachverständigenanhörung des Bundestag-Rechtsausschusses kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es viel Gegenwind und eher wenig Zustimmung für das Vorhaben.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
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Das Nachrichtenportal Buzzfeed darf den Namen des Mannes nennen, der "hobbymäßig" Frauenärzte anzeigte und so die Debatte um den § 219a StGB befeuerte. Das LG sah nach Abwägung der Interessen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
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Die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Darauf verständigten sich die zuständigen Ministerien der GroKo am Mittwochabend. Die SPD wollte ursprünglich, dass die Vorschrift ganz gestrichen wird.
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Kristina Hänel, die als Ärztin Schwangerschaftsabbrüche anbietet und darüber auch informiert, wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt, was für rege Diskussionen um § 219a StGB sorgte. Nun hat sie Revision eingelegt.
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Die Ärtzin Kristina Hänel bleibt auch in zweiter Instanz erfolglos. Ihre Berufung gegen das Urteil der Erstinstanz, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verhängte, wies das LG Gießen ab.
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Die Überarbeitung von § 219a StGB kommt nicht voran, weil die Ministerien der Union das Vorhaben blockieren. Justizministerin Barley hofft jetzt auf eine Ansage der Bundeskanzlerin – deren Fraktion will aber alles so lassen wie bisher.
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Die Ärztin Kristina Hänel muss sich vor einer Strafkammer des LG Gießen wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verantworten. Nun ist der Termin kurz vorher verschoben worden: Der Saal sei zu klein. Aufgefallen ist das offenbar erst jetzt.
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