
Das VG findet deutliche Worte zum aufsehenerregenden Beschluss des Familienrichters vom örtlichen AG: Es handele sich um einen "ausbrechenden Rechtsakt". Die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen für Schüler haben laut VG Bestand.
Artikel lesenDas VG findet deutliche Worte zum aufsehenerregenden Beschluss des Familienrichters vom örtlichen AG: Es handele sich um einen "ausbrechenden Rechtsakt". Die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen für Schüler haben laut VG Bestand.
Artikel lesenDas Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG ähnlich entschieden.
Artikel lesenEin Familienrichter am AG Weimar meint, er müsse das Kinderwohl an dortigen Schulen sichern. Er erließ einen Beschluss, nach dem für alle Schüler jegliche Corona-Maßnahmen wegfallen. Laut Ministerium muss sich aber niemand daran halten.
Artikel lesenUnter anderem weil bei Grundschulkindern Fernunterricht nicht so effektiv sei wie bei älteren, ist die wieder geltende Präsenzpflicht in Rheinland-Pfalz rechtens. Das befand das VG Mainz trotz des möglichen Risikos durch neue Mutationen.
Artikel lesenIn Berlin ist für die Klassen eins bis sechs sowie für die Abschlussklassen Präsenzunterricht möglich, die Siebt- bis Neuntklässler müssen dagegen zu Hause bleiben. Laut dem VG Berlin ist das rechtswidrig.
Artikel lesenWeil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Artikel lesenUnter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.
Artikel lesenDas Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. "Schlicht nicht nachvollziehbar", befand nun das BVerfG.
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