Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag wegen der Streichung der Mittel für sein Büro und Mitarbeiter. Nach Meinung von Klaus Herrmann ohne Erfolgsaussichten. Die Klage sei weder zulässig noch begründet. Dennoch habe sie auch etwas Gutes.
Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig: Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag, um sein Altkanzlerbüro wiederzubekommen. Die Entscheidung erinnere an einen "absolutistischen Fürstenstaat", lässt sein Anwalt verlauten.
Nachdem der Bundestag beschlossen hat, Altkanzlern wie Gerhard Schröder einen Teil ihrer Sonderrechte zu entziehen, will der das offenbar nicht auf sich beruhen lassen und lasst das juristisch überprüfen.
Nun will auch die Regierungskoalition Schröder zwar nicht sein Ruhegehalt, aber sein Büro und seine Mitarbeiter streichen. Offiziell begründet die Ampel das allerdings nicht mit dessen Haltung zu Russland und Putin.
Die Nähe von Gerhard Schröder zu Putin hat eine Debatte um die bedingungslose Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler ausgelöst. Nach den Grünen hat nun auch die AfD einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sebastian Roßner analysiert die Rechtslage.