Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem EMS-Training unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Vor dem LG Köln kam sie damit nicht weit.
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Vor einem herunterfallenden Wohnzimmerrollo erschreckte eine Mieterin so stark, dass sie sich verletzte. Schadensersatz vom Vermieter bekommt sie dafür aber nicht - laute Geräusche gehörten nun mal zur Alltagswirklichkeit, so das Gericht.
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Für verrückt erklärt und in die Psychiatrie gesperrt zu werden – diese Horror-Vorstellung kann Realität werden, eine heute 59-Jährige hat es erlebt. Doch der EGMR nahm sich ihres Falls nicht noch einmal an.
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Weil ein Besucher vom Zehn-Meter-Turm auf ihn gesprungen sei, verlangt ein Schwimmbadgast Schmerzensgeld von der Stadt. Ihre Pflichten habe diese aber nicht verletzt, weil sie nicht jeden Sprung gesondert freigeben müsse, so das OLG.
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Der Inhaber einer Kamelfarm muss einer Reiterin verschuldensunabhängig Schadensersatz zahlen, weil sie vom Tier fiel. Exkulpieren könne sich der Kamelführer jedenfalls nicht, denn Kamele seien keine Haus- und Nutztiere, so das OLG.
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Die vom verstorbenen Altbundeskanzler angegriffenen Textstellen des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben überwiegend verboten. Die Entschädigung in Höhe von einer Million Euro steht der Witwe indes nicht zu.
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Der Weg über eine Festzeltrampe kann bei Regen nicht ungefährlich sein - Alkoholisierung hin oder her. Ein Besucher eines Schützenfestes stürzte dabei und brach sich den Knöchel. Schmerzensgeld bekommt er dafür nicht, sagt das OLG Hamm.
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Wegen Versäumnissen eines Gynäkologen wurde ein Kind zu spät entbunden und kam mit körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Das OLG Hamm verurteilte den Arzt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 400.000 Euro.
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