
Auch Kinder können haften, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Das OLG Celle hat nun eine Achtjährige, die beim Fahrradfahren nicht nach vorne schaute, zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Mehr lesenAuch Kinder können haften, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Das OLG Celle hat nun eine Achtjährige, die beim Fahrradfahren nicht nach vorne schaute, zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Mehr lesen"Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar", findet das OLG Koblenz. Geht bei diesem "Hundegetümmel" etwas zu Bruch, haftet der Halter.
Mehr lesenEine Frau ließ sich von einem Arzt mit Botox behandeln. Sie zahlte jedoch nicht, woraufhin die dritte Mahnung an ihren Arbeitgeber adressiert wurde. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, wie das OLG Frankfurt nun entschied.
Mehr lesenHandball, Schlussphase, Unfall: Eine Angreiferin reißt sich beim Zusammenprall mit der gegnerischen Torfrau ein Kreuzband. Schadensersatz bekommt sie wegen der Verletzung aber nicht, so das OLG.
Mehr lesenMehr als sieben Jahre verbrachte Gustl Mollath zu Unrecht in einer Psychiatrie. Im Zank um eine Entschädigung gibt es nun eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Bayern. Ein langer Rechtsstreit geht damit zu Ende.
Mehr lesenEine Frau wollte sich beim Friseur blonde Strähnchen färben lassen - und erlitt stattdessen schwere Verbrennungen. Das Kölner LG hat den Inhaber eines Friseursalons deswegen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt.
Mehr lesenNach einem Kampf zweier Hunde erlitt eine Halterin diverse Verletzungen. Das ihr erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld hat das OLG nun auf 25.000 Euro halbiert. Auch sie müsse sich die Tiergefahr ihres Retrievers anrechnen lasse.
Mehr lesenWenn zu heißes Wasser aus dem Hahn läuft und sich ein behinderter Heimbewohner daran verletzt, haftet das Wohnheim für die Schäden, wenn es nicht genug getan hat, um ihre Bewohner vor solchen Gefahren zu schützen, so der BGH.
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