Nach einem Rechtsstreit am VG München wurden im bayerischen Eichstätt pinkfarbene Frauenparkplatz-Schilder aufgestellt. Durch die knallige Farbe sollen sie weniger amtlich wirken. Allerdings lockt die Farbe auch Diebe an.
Das BVerwG hat konkretisiert, wann und unter welchen Umständen Autofahrer Verkehrsschilder im ruhenden Verkehr zur Kenntnis nehmen müssen. Eine anlasslose Nachschaupflicht besteht nach einem Urteil vom Mittwoch nicht.
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Fahrradfahren in Berlin ist kein Vergnügen. Dass auch die Mitarbeiter der Verkehrslenkung angemessen unter dem Thema zu leiden haben, stellt ein Anwalt sicher, der seit Jahren mit Verve gegen Fahrradbeschilderungen klagt.
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Ein Schneeflockenbild unter einem Geschwindigkeitsschild bedeutet nicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eventuellen Schneefall gilt. Auf diesen Irrtum musste das OLG Hamm einen jungen Fahrer hinweisen, der 45 km/h zu schnell fuhr. Das...
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