Ein YouTuber nimmt in seinen Videos die Polizei aufs Korn. Beamte und Passanten werden auf der Straße zum Opfer seiner Streiche. Das AG Hamburg findet das nicht lustig, will dem 26-Jährigen aber eine legale Internet-Karriere nicht verbauen.
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Die Vereinigung "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist keine Religionsgemeinschaft und wird somit rechtlich nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
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Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bleibt auch weiter zu großen Teilen verboten. Der Satiriker unterlag dem türkischen Präsidenten Erdogan auch vor dem Hanseatischen OLG, das die "schweren Herabsetzungen" als ungerechtfertigt ansah.
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Bleibt das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan in weiten Teilen verboten? Darüber verhandelte am Dienstag das Hanseatische OLG. Wann das Urteil fallen soll, steht nun jedenfalls fest.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen das Satiremagazin Titanic wegen einer Internetseite mit einer Darstellung von Österreichs Bundeskanzler im Fadenkreuz.
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat laut SPON Berufung gegen das Urteil, welches dem TV-Moderator Jan Böhmermann die Verbreitung seines umstrittenen "Schmähgedichts" weitgehend, aber eben nicht vollständig untersagte.
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Die Spaghettimonster-Kirche habe mit etablierten Kirchen nichts gemein, ließ das OLG Brandenburg im Berufungsverfahren durchblicken. Hinweise auf die "Nudelmessen" am Ortseingang Templin wird es deshalb wohl auch künftig nicht geben.
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Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
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