Ob auch nachts ein Richter erreichbar sein sollte, um etwa Durchsuchungen abzusegnen, müssen sich Gerichte wenigstens einmal fragen. Tun sie das nicht, kann eine solche auch dann rechtswidrig sein, wenn die Ermittler alles richtig machen.
Der Gesetzgeber hat auf ein Urteil des BVerfG reagiert und in einem Entwurf länger andauernde Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen neu geregelt. Der DRB hat aber verfassungsrechtliche Bedenken.
Das BVerfG fordert einen Richtervorbehalt für die Fixierung während einer psychiatrischen Unterbringung. Ob den Patienten damit aber wirklich geholfen ist, steht auf einem anderen Blatt, findet Alexander Baur.
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Das BVerfG verhandelte am Dienstag über die Verfassungsbeschwerden zweier Männer, die innerhalb einer psychiatrischen Unterbringung fixiert worden waren. Dabei steht der Umgang mit psychisch kranken Patienten generell in Frage.
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Rechtsanwendern beschert das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens" eine wahre Wundertüte - und zwar über Quellen-TKÜ und Staatstrojaner hinaus, zeigt Marco Mansdörfer.
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Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich ab 2017 kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das BMJV will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt.
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Ermittlungsbehörden dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht deshalb selbst anordnen, weil der zuständige Richter über den Antrag nicht schnell genug entscheiden will. Der Begriff "Gefahr im Verzug" sei eng auszulegen, so das BVerfG.
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Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom Freitag darf die Blutprobe eines mutmaßlichen Verkehrssünders auch dann gerichtlich verwertet werden, wenn ein Polizeibeamter sie ohne richterliche Entscheidung angeordnet hat. Es sei jeweils nach den...
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