Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der BGH bestätigte die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Breuer, Ackermann und Fitschen.
Der Medienkonzern Kirch ging 2002 pleite, aber die juristische Aufarbeitung dieses Niedergangs läuft bis heute. Nun befasst sich der BGH mit der Frage, welche Rolle die Führungsriege der Deutschen Bank bei der Insolvenz der Gruppe spielte.
Ein Mann sollte auf der Flucht übers Mittelmeer Frauen und Kinder unterstützen. Sie ertranken jedoch bei der Überfahrt nach Griechenland. Nun prüft der BGH, ob der Mann zum kriminellen Helfer der Schleuser wurde.
Zwei Jahre nach einer umstrittenen Verurteilung muss der Ex-Geheimagent Werner Mauss wieder auf die Anklagebank. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung
Müssen Gerichte nach der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die Einziehung von Taterträgen auch im Jugendstrafrecht zwingend anordnen? Der 1. Strafsenat am BGH will diese Entscheidung den Gerichten überlassen.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, muss erneut verhandelt werden. Durch die geänderte Rechtslage könne sie straflos sein, so das OLG Frankfurt in der Revision.
Der Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei wird wohl erneut den BGH beschäftigen. Das LG Wuppertal verurteilte in der vergangenen Woche sieben Teilnehmer zu Geldstrafen. Fast alle haben dagegen Revision eingelegt.
Die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich: Das LG Freiburg muss nun noch einmal über die Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung verhandeln.