Wichtige Neuerung für Syndizi und angestellte Rechtsanwälte ab 2023: Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen nur noch elektronisch gestellt werden. Martin W. Huff mit den Details.
Eine Anwältin wird für eine befristete Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies hat das LSG NRW entschieden.
Rechtsanwälte in Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können künftig nur als Syndizi von der Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, befreit werden. Welche Auswirkungen das hat, weiß Martin W. Huff.
Ist der Mann aus dem Landkreis Stade nun knapp 50 - oder doch schon 102? Und steht ihm tatsächlich eine Altersrente zu? Das LSG Niedersachsen-Bremen hat eine ganz klare Meinung dazu.
Als einziges anwaltliches Versorgungswerk hatte das in Baden-Württemberg die Altersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft bisher nicht aufgehoben. Jetzt hat es eingelenkt. Martin W. Huff über eine überfällige Satzungsänderung.
Ein Anwalt will von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten seines Versorgungswerk befreit bleiben, wenn er einmal befristet berufsfremd arbeitet. Das BSG urteilte, wann das nicht geht, zeigt Martin W. Huff.
Die DRV beginnt mit der Erstattung von Beiträgen von vor April 2014 an Versorgungswerke. Mit welchem Trick sie sparen will, wie Rückzahlungen laufen und was Syndizi mit zu viel gezahlten Beiträgen tun können, erklärt Martin W. Huff.
Künftig soll jeder online einen Überblick über die eigene Altersvorsorge aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung erhalten. Für Rechtsanwälte wird das aber nur eingeschränkt möglich sein.