Für die Bewohner in Corona-Hotspots sei es nicht eindeutig, wo und wie weit der Bewegungsradius von 15 km gilt. Daher kippen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Regelung und bestätigen dabei gleichzeitig die FFP2-Maskenpflicht.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt und den Eilantrag einer Vermieterin abgewiesen. Das Verbot hilft laut Gericht dabei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Im November hatte das OVG NRW die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer noch außer Vollzug gesetzt. Damals war die Corona-Situation allerdings eine andere, nun hat das Gericht einen Eilantrag gegen die Einreiseverordnung abgelehnt.
Zwar mussten sich aus dem Ausland nach Bayern Einreisende im Frühjahr in Quarantäne begeben, doch mit Zwang durchgesetzt hat das niemand. Aus diesem und anderen Gründen erachtete der BayVerfGH die Anordnung für rechtmäßig.
Eigentlich wollte der Vermieter einer Berliner Ferienwohnung, dass die Polizei seine Gäste herauswirft. Stattdessen kam die Polizei und half ihnen rein - und dafür muss der Vermieter auch noch zahlen.
Die Welt befindet sich im Ausnahmezustand, doch das Verzugsrecht macht da nicht mit. Verzug tritt trotz Krise nach 14 Tagen ein und damit müssen auch Verzugszinsen gezahlt werden. So das AG Frankfurt a.M. zu einer Reisekostenrückzahlung.
Nun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Coronazahlen vorläufig außer Vollzug gesetzt. In Hamburg dagegen bestehen die Regeln fort.
Das umstrittene Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein wird vorerst nicht außer Vollzug gesetzt. Das BVerfG lehnte einen Eilantrag als unzulässig ab. Ob die Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ließ das Gericht offen.