Nun ist das Mordurteil für einen Reichsbürger, der einen Polizisten erschoss, rechtskräftig. Nachdem der BGH bereits die Revision des Mannes verworfen hat, zog nun auch die Staatsanwaltschaft ihren Antrag zurück.
Ein ehemaliger Rechtsanwalt fordert seine Zulassung zurück und bedient sich dazu aus dem Fundus der Reichsbürger-Thesen. Doch selbst wenn das Besatzungsrecht noch gälte: Sein Vorbringen wäre dennoch Unfung, lässt der BGH durchblicken.
Als die SEK-Beamten des deutschen "Scheinstaates" seine Wohnung durchsuchen sollten, schoss ein Reichsbürger auf sie, ein Polizist starb. Gegen seine Verurteilung u. a. wegen Mordes legte der Mann Rechtsmittel ein, blieb aber erfolglos.
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Weil sie angab, Staatsangehörige des Königreichs Bayern zu sein, geriet eine Bürgermeisterin im Allgäu in Verdacht, der Reichsbürgerbewegung anzugehören. Sie wurde vorläufig suspendiert. Zu Unrecht, wie das VG München nun entschied.
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Jüngst entschied das OVG Koblenz, dass Reichsbürgern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt. Für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte braucht es aber schon mehr als ein kurios ausgefülltes Formular, entschied nun das VG Neustadt.
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Aus seinem Youtube-Kanal verbreitet er rechte Verschwörungstheorien und relativiert den Holocaust. Das Land Berlin hat dem 38-Jähigen Grundschullehrer deswegen zu Recht außerordentlich gekündigt, entschied das ArbG.
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Wer die deutsche Rechtsordnung nicht anerkennt, der wird sich womöglich auch nicht an sie halten. Reichsbürgern fehlt deswegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Im April 2018 hob der BGH ein Urteil wegen schwerer Untreue gegen den Mann auf, der in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen hatte. Seitdem war er wieder auf freiem Fuß. Nun hat den Mann aber ein Urteil des LG Dessau-Roßlau eingeholt.