Der frühere Reemtsma-Entführer steht möglicherweise bald wegen versuchten Mordes vor Gericht. Es geht um Überfälle auf Geldtransporter. Eine entsprechende Anklage wurde am Donnerstag von der Kölner Staatsanwaltschaft erhoben.
Die gegen das Urteil des LG Hamburg gerichtete Revision des Angeklagten hat der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss hervor.
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"Ich werde nächstes Jahr einen Beamten bestrafen für die Sache mit der Schlafbrille", zitierte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner am Montag im Prozess gegen Thomas Drach, Entführer des Hamburger Millionenerben Jan Philipp Reemtsma, aus einer...
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Der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem LG Hamburg hat am Donnerstag mit einer Überraschung begonnen. Der Angeklagte war aus der Haft nicht zu seinem Verfahren wegen Anstiftung zur versuchten räuberischen Erpressung erschienen....
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