Ein ehemaliger Rechtsanwalt fordert seine Zulassung zurück und bedient sich dazu aus dem Fundus der Reichsbürger-Thesen. Doch selbst wenn das Besatzungsrecht noch gälte: Sein Vorbringen wäre dennoch Unfung, lässt der BGH durchblicken.
Der selbst ernannte "König von Deutschland" darf die Untersuchungshaft verlassen – vorerst. Seine Verurteilung wegen Untreue und sein Haftbefehl wurden bis zur erneuten Entscheidung des LG Halle aufgehoben.
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Die junge Frau, die der AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Torte ins Gesicht warf, sorgte bei ihrem Strafprozess für viel Aufsehen - nicht zuletzt mit ihrer Forderung, die Geldstrafe im Gefängnis absitzen zu dürfen.
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Eine Gruppierung, die sich selbst als "Indigenes Volk Germaniten" bezeichnet, hatte ein an sie adressiertes Schreiben des BVerwG als Beweis ihrer rechtlichen Existenz an Gerichte und Behörden bewertet. Ein Rechtsirrtum, stellt Leipzig nun klar.
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Eine Frau entwendete während der Verhandlung ihre eigene Strafakte und floh nach Spanien. Das konnte ihre Verurteilung letztlich aber nicht verhindern: Nach der Auslieferung muss die vorbestrafte Reichsbürgerin nun ins Gefängnis.
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Eine Reichsbürgerin hat am Flughafen versucht, mit einem selbstgebastelten Reisepass des Deutschen Reiches nach Malta zu fliegen. Als das nicht gelang, legte sie ihren richtigen Pass vor. Ein Nachspiel hat die Sache trotzdem.
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Weil er mit unerlaubten Bankgeschäften rund 1,5 Millionen Euro veruntreute, muss der selbsternannte "König von Deutschland" nun hinter Gitter. Für das erkennende Gericht hatte der Reichsbürger erwartungsgemäß wenig übrig.
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Einem Reichsbürger wird die Fahrerlaubnis entzogen. Grund: Die Behörde zweifelt an seiner geistigen Gesundheit. Das tut das OVG Thüringen ebenfalls, wie ein nun veröffentlichter Beschluss zeigt.
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