Die deutschen Staatsanwaltschaften dürfen keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Das BMJV sieht vorerst keinen Bedarf für Gesetzesänderungen. In der Praxis führt das aber zu vielen Unsicherheiten.
In Berlin wurde die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in ihr Amt eingeführt. Sie will sich gegen Rechtsextremismus einsetzen, warnt aber davor, "den Rechtsstaat zu verteidigen, indem man ihn einschränkt."
Mit seiner Entscheidung, das Ruhestandsalter für Richter am Obersten Gericht herabzusetzen, handelte sich die polnische Regierung viel Kritik ein. Nun spricht der EuGH deutlich aus: Diese Praxis ist rechtswidrig.
Urteile ohne praktische Konsequenz seien sinnlos, betont der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Er zeigt sich frustriert über die schleppende Umsetzung von Asylentscheidungen.
Die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien war rechtswidrig. Dennoch muss er nicht zurück nach Deutschland geholt werden. Das OVG NRW wies eine Beschwerde des mutmaßlichen Gefährders gegen diese Entscheidung des VG Gelsenkirchen zurück.
Unflexible Personallage, langwierige Verfahren: Der Präsident des OLG Dresden, Gilbert Häfner, bemängelt die Zustände in Deutschland und Sachsen. Dabei gebe es Möglichkeiten, die Situation zu entspannen, sagt er.
Der Pakt für den Rechtsstaat oder das Forum Recht, die Rechtspflege ging zuletzt nicht leer aus. Nun brauchen die Anwälte eine Gebührenerhöhung, meint Cord Brügmann. Und Deutschland brauche Zahlen und Fakten zum Zugang zum Recht.
Für die EuGH-Richter bleibt ein Restrisiko, dass die deutsche Staatsanwaltschaft beim EU-Haftbefehl durch die Politik beeinflusst werden könnte. In rund 5.600 EU-Fällen braucht es einen neuen Haftbefehl. Richterverbände fordern Gesetzesreform.