In Geschichten vom Recht spiegelt sich die Welt. Wir schlagen einen bunten Bogen von der Salzsteuer in Indien über das US-Verfassungsrecht bis hin zum Wahlrecht in Appenzell. Auch mit dabei: der BGH, Betriebsräte und ein Taxi nach Leipzig.
Am 29. Dezember 1959 hielt der Physiker Richard Feynman seinen berühmten Vortrag zur Nanotechnologie. Sie hinterlässt inzwischen ihre vielleicht bedenklichsten juristischen Spuren in Waschanlagen und im Beamtenfreizeitrecht.
Am 22. Dezember 1894 verurteilte das Kriegsgericht Paris den Berufsoffizier Alfred Dreyfus wegen Landesverrats zugunsten Deutschlands – die Sache sollte zum Skandalprozess des beginnenden 20. Jahrhunderts schlechthin heranwachsen.
Zusammenhängendes, populär aufbereitetes Wissen über die Bundesrepublik ist generell eher rar. Der Berliner Professor Uwe Wesel hat einen interessanten Beitrag zur Historisierung unserer Republik auf dem Gebiet des Rechts vorgelegt.
Bücher, die einen Niedergang der Republik im Allgemeinen oder der Justiz im Besonderen beklagen, haben seit einigen Jahren Konjunktur. Wer daran kein Interesse hat: Juristen schreiben auch zu fremden Universen.
Dass eine hohe Zahl von Juristen Führungspositionen in Gestapo und SS einnahm, gehört nicht zur rechtswissenschaftlichen Allgemeinbildung. Ein BGH-Beschluss vom 1. Dezember 1969 zeichnet eine solche Karriere nach.
Die 1930 publizierte Studie "Der deutsche Richter" wird heute manchmal noch als kritisches Werk zum Richterberuf zitiert. Doch hinterließ der Berliner Rechtsanwalt Martin Beradt ein viel reicheres Werk, das wiederentdeckt werden will.
Im Sprachgebrauch der Juristen tendiert sie ebenso zur Phrase zu werden wie in der politischen und journalistischen Auseinandersetzung mit Fragen des Rechts: die Verschärfung. Eine kleine Sprachkritik am eigenartigen Jargon der Schärfe.