Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.
Der "Dritte Weg" darf die Reichsflagge vorerst an seinem Parteibüro hissen. Dagegen besteht laut OVG NRW keine Pflicht zum Einschreiten der Stadt, diese müsse erstmal ihr Ermessen ausüben.
Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG.
Ein rechter Politiker beschimpfte Journalisten mit den Worten "Judenpresse, Judenpack". Die StA Braunschweig stellte das Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung aber ein. Journalisten seien keine klar abgrenzbare Personengruppe.
Die Bundesregierung plant, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Warum der sogenannte "Radikalenerlass" in diesem Zusammenhang Beachtung verdient, stellt Andreas Nitschke dar.
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen weiteren Angeklagten im Neukölln-Komplex wegen Sachbeschädigung und Betrugs verurteilt. Hinsichtlich des zentralen Punkts der Anklage – der Brandstiftung – gab es erneut einen Freispruch.
Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Bundesjustizministerium will das nun auch gesetzlich festschreiben. Ein am Mittwoch vorgelegter Entwurf schlägt vor, das DRiG zu ändern.
Die Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen Vorbereitungsdienst war rechtmäßig, so zumindest der VGH Bayern. Stattdessen leistet der Mann seinen Vorbereitungsdienst nun in Sachsen ab.