Klagen gegen Asylbescheide sollen in "deutscher Sprache abgefasst" sein, hieß es in Rechtsbehelfsbelehrungen des BAMF. Es hagelte Klagen mit unterschiedlichen Ergebnissen. Nun befasst sich das BVerwG erneut mit der Formulierung.
Das BAMF hatte Asylbescheiden fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen angefügt. So sah es zumindest der VGH Baden-Württemberg. Die Klagefrist hatte sich daher auf ein Jahr verlängert. Das Bundesamt hat die Formulierungen angepasst.
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Wegen unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungen bei Asylbescheiden haben Asylbewerber nun ein Jahr Zeit, Klage gegen ihre ablehnenden Bescheide einzulegen. Vielleicht entzerrt das die angespannte Lage bei den Verwaltungsgerichten ein wenig.
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Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht aus, wenn die Belehrung hinsichtlich der Formerfordernisse den Wortlaut des Gesetzes...
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