Der Legal-Tech-Hype ist vorbei, das wurde auf der Fachtagung der STP in Bensberg deutlich. Kanzleien und Rechtsabteilungen entwickeln Strategien und machen sich an die konkrete Umsetzung – und das ist mühsamer als gedacht.
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Ein Gutachten bestätigt bekannte und zeigt neue Sicherheitslücken beim beA, das Sicherheitskonzept ist noch lückenhaft. Zum Neustart soll es aber sicher genug werden. Schwächen wie fehlende E2EE-Verschlüsselung und Client-Security bleiben bestehen.
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Das elektronische Anwaltspostfach soll ab dem 3. September 2018 wieder online gehen, ab diesem Zeitpunkt sind die Anwälte wieder nutzungspflichtig. Anmelden und registrieren können sie sich aber schon viel früher; wenn es nach der BRAK geht.
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Juristen, die sich im Studium nur mit deutschem Recht beschäftigt haben, können dennoch im Ausland arbeiten. Fünf Beispiele, wie es deutsche Absolventen beruflich dorthin geschafft und was sie dafür getan haben.
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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Klage mehrerer Anwälte gegen die BRAK für ein sicheres beA koordiniert und am Freitag beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht. Das beA soll sicher verschlüsselt werden müssen.
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Wann kommt das beA? Ein Gutachten, das Aufschluss über einen neuen Starttermin hätte geben können, fällt bei der BRAK durch und soll nachgebessert werden. Zudem könnte sich das VG Berlin bald mit dem beA-Vergabeverfahren befassen.
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Verliert die BRAK beim Thema beA die Nerven? In einem Schreiben an den DAV zeigt sich deren Präsident Schäfer empört über die Kritik des Anwaltvereins an der Informationspolitik der BRAK zum beA. Der DAV weist die Kritik zurück.
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Der bei der BRAK für das Thema beA zuständige Vizepräsident, Dr. Martin Abend, steht wegen des Desasters um das Anwaltspostfach schon länger in der Kritik. Am Freitag hat ihm nun seine eigene Kammer in Sachsen das Misstrauen ausgesprochen.
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