
Wo Tina Turner draufsteht, muss nicht Tina Turner drinstecken. Das hat der BGH im Streit um eine Doppelgängerin entschieden - mehr als 35 Jahre nach Turners Hit "What you get is what you see". Doch das Urteil hat seine Grenzen.
Artikel lesenWo Tina Turner draufsteht, muss nicht Tina Turner drinstecken. Das hat der BGH im Streit um eine Doppelgängerin entschieden - mehr als 35 Jahre nach Turners Hit "What you get is what you see". Doch das Urteil hat seine Grenzen.
Artikel lesenInfluencer erreichen in den sozialen Medien Millionen Menschen, entsprechend häufig gibt es Streit um die Kennzeichnungspflicht ihrer Postings als Werbung. Christian von Strobl-Albeg mit dem aktuellen Über- und Ausblick.
Artikel lesenDie TV Movie hat Günther Jauch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, als sie mit einem Foto des Moderators für einen Artikel über Krebs warb, der gar nichts mit ihm zu tun hatte, so der BGH.
Artikel lesenDie Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.
Artikel lesenDie Bild-Zeitung durfte nach den Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen, entschied der BGH. Eine richtige Entscheidung, wie Martin W. Huff analysiert.
Artikel lesen"Fotografen müssen Bilder bei Weitergabe an Redaktionen nicht verpixeln", hieß es Mittwoch in vielen Meldungen. Liest man den Beschluss des BVerfG genau, ist aber oft das Gegenteil der Fall, meint Felix W. Zimmermann.
Artikel lesenAls "Person der Zeitgeschichte" bezeichnete sich ein Mann, kandidierte als Bürgermeister und nahm im Königsmantel an Podiumsdiskussionen teil. Dafür verlangte er 300.000 Euro Gage – und scheiterte nun vor dem OLG Stuttgart.
Artikel lesenDie identifizierende Berichterstattung der Bild über zwei Männer, die jahrelang untersagte Geschäfte mit Immobilien in München machten, war zulässig. Das Öffentlichkeitsinteresse wiege schwerer als das Recht am eigenen Bild, so der BGH.
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