Ein unschönes Zusammentreffen zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Promi-Fotografen landet vor Gericht. Der Prozess endet mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Sie hätten den Sänger absichtlich provoziert, sagt der Richter.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
19 Millionen Euro wegen Steuerhinterziehung muss er zahlen, außerdem wurde er zu 23 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wird. Fußballstar Ronaldo nahm die Gerichtsentscheidung aber mehr als gelassen entgegen.
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Berlin hat ein neues Datenleck zu beklagen: Hunderte persönliche Daten, unter anderem von Politikern, tauchten im Netz auf. Ein Hackerangriff von außen scheint genauso wahrscheinlich wie die Beteiligung eines Insiders.
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Die Bildzeitung muss eine Überschrift über eine "Pfändung" von Boris Becker nicht korrigieren. Rechtsbegriffe seien nur beschränkt gegendarstellungsfähig. Es kommt auf das Verständnis des durchschnittlichen Bildzeitungslesers an, so das BVerfG.
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Die Wortberichterstattung über Nationalspieler Julian Draxler, der im Urlaub auf Ibiza eine "unbekannte Schöne" küsst, ist zulässig. Bilder von dem Ereignis dürfen aber nicht veröffentlicht werden, entschied das OLG Köln.
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Schauspielerin Antje Mönning möchte sich nicht vom Strafrecht gängeln lassen und stellt ihren Striptease auf einem bayrischen Parkplatz vor zwei Polizisten als künstlerische Performance dar. Eine Geldbuße muss sie dennoch zahlen.
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Oliver Kahn zieht gegen einen Hersteller von Torwarthandschuhen vor Gericht. Weil die Marke "T1tan" heißt, sieht der "Torwart-Titan" Namens- und Markenrechte verletzt. Zu Unrecht, sagt die Gegenseite.
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