Der TÜV Rheinland haftet nicht für die fehlerhaften Silikonimplantate von PIP. Prüfinstitute müssen ihre internen Abläufe dennoch beleuchten, empfiehlt Kirsten Plaßmann. Bei Medizinprodukteherstellern würden unangekündigte Audits zur Regel.
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Ein einst gesunder Mann stirbt nach einer Impfung. Hier kann ein Bündel von Indizien ausreichen, damit der Pharmakonzern haftet, so der EuGH. Die nationalen Gerichte können die Beweise frei würdigen. Das Urteil erklärt Dr. Boris Handorn.
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Bietet ein Landwirt Stellplätze für Pferde an, übernimmt er häufig auch die Fütterung. In Schwerte war die Silage eines Landwirtes aber kontaminiert, das Pferd erkrankte. Dafür haftet er nach dem ProdHaftG, so das OLG Hamm.
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Ein Impfstoff verursacht womöglich schwere Krankheiten, wissenschaftlich belegt ist das aber nicht. Tobias Lenz und Mike Weitzel zu den Schlussanträgen in einem Fall vor dem EuGH, der herkömmliche Beweislastgrundsätze auflockern könnte.
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Auch der Prüfer eines Medizinprodukts kann gegenüber einem Patienten haften, wenn er den Hersteller nicht genug überwacht hat. Was die richtungsweisende Entscheidung des EuGH für Prüfstellen heißt, erklärt Florian Niermeier.
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Ist es einem Hersteller nach einem Wettbewerbsverstoß untersagt, seine Ware zu vertreiben, muss er sie in der Regel auch zurückrufen, stellte der BGH jetzt klar. Dirk Pauli erläutert, warum "was raus ist, ist raus" künftig nicht mehr gilt.
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Beim Griff in eine bunte Mischung Rechtsprechung zu Zahnschäden stellt man überraschend fest: Um Zucker geht es nur ganz selten. Umso häufiger um die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit. Ein etwas böses Stück Zeitgeschichte von Martin Rath.
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Der TÜV könnte für fehlerhafte Implantate haftbar sein, sofern er seine Prüfpflichten verletzt hat. Diese obliegen ihm grundsätzlich bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit, wie die EuGH-Generalanwältin in ihren Schlussanträgen klarstellte.
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