Günther Jauch hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift, entschied das Karlsruher OLG. Der Moderator obsiegt damit einmal mehr in einem presserechtlichen Verfahren.
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Überwacht wurden die Blogger von Netzpolitik.org während der Ermittlungen wegen angeblichen Landesverrats nicht. Nach Einsichtnahme mutmaßen sie aber, dass die Akten frisiert wurden. Auch die Bundesregierung beantwortet wichtige Fragen nicht.
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Presseorgane dürfen nicht durchsucht werden, wenn es vorrangig um Straftaten von Informanten geht. Durchsuchungen der Räume der Berliner Morgenpost und der Privatwohnung eines Journalisten waren daher verfassungswidrig. Das BVerfG schreibt Cicero...
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Beim Rechtsausschuss des Bundestages geht es am Mittwoch um die Ermittlungen gegen den Blog netzpolitik.org. Maas, Range, Maaßen und de Maizière sind eingeladen. Erscheinen müssen sie aber nicht.
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Im Skandal um den vermeintlichen Geheimnisverrat durch netzpolitik.org gerät das Bundeskanzleramt unter Druck. Auch dort soll man schon früher als zugegeben von der Anzeige des Verfassungsschutzes gegen die Journalisten gewusst haben.
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Vor dem Kölner OLG hat BILD online am Dienstag ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen. Die presserechtliche Frage nach der getrennten oder gemeinsamen Beurteilung von Nachrichtenteaser und –text blieb damit unbeantwortet.
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Harald Range hat gegenüber der FAZ zu den Umständen seiner Entlassung Stellung bezogen. Er erklärte vor allem, warum er seinem Dienstherrn zuvor offen widersprach.
Seit 2012 streitet die Funke-Mediengruppe mit dem Verteidigungsministerium um die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Dokumente zum Afghanistaneinsatz. Unter Androhung der Zwangsvollstreckung gingen die Papiere jetzt offline.
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