Im Oktober 2015 stellten Bild und Bild online die Verfasser flüchtlingsfeindlicher Facebook-Kommentare an den "Pranger der Schande". Das LG München I hielt das für zulässig, das OLG München widerspricht nun.
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Parlamentarier sollen über ihre Sachmittelpauschale für den Bürobedarf teure Montblanc-Stifte und iPods abgerechnet haben. Auch im zweiten Anlauf erhält ein Journalist vor dem BVerwG keine Auskunft über die Namen der Abgeordneten.
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Als Oberstaatsanwalt soll er einer Lokalzeitung Informationen über heikle Besprechungen mit Polizeibeamten weitergegeben haben. Jetzt steht der Jurist in Lüneburg vor Gericht. Er selbst sieht sich eher als überarbeitetes Opfer einer Intrige.
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Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.
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Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
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Ein Unternehmen, welches zum Großteil in öffentlicher Hand ist, muss Auskuft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen geben. Im Streitfall wollte ein Journalist einem Verdacht auf verdeckte Wahlkampffinanzierung nachgehen.
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Die BILD durfte Fotos und Kommentare von Facebook-Nutzern veröffentlichen, die zuvor gegen Flüchtlinge gehetzt hatten. Das entschied nun das LG München I und wies damit den Antrag einer Betroffenen auf einstweiligen Rechtsschutz ab.
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Vergangenen Samstag wurde ein türkischer Rechtsanwalt, der sich für Frieden und Rechtsstaat im Land einsetzte, erschossen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin sieht einen Zusammenhang zwischen staatlicher Repression und dem Anschlag.
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