Obwohl er im Vorfeld der Berichterstattung keine Stellungnahme abgeben wollte, behält Thomas Gottschalk seinen Gegendarstellungsanspruch gegen den Spiegel. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde des Magazins nicht zur Entscheidung an.
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Ein Artikel von Alice Schwarzer über die #metoo-Debatte verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann. Die Aussage, dass Kachelmann aus "Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde, sei von Tatsachen gedeckt, so das LG Düsseldorf.
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Ein deutlicheres Bekenntnis zur Pressefreiheit fordern Journalisten-Organisationen am Internationalen Tag der Pressefreiheit von der Bundesregierung. Lob erntet die deutsche Justiz, die Angriffe gegen die Pressefreiheit zurückweise.
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Die Regelung im MiLoG zur gestaffelten Einführung des Mindestlohns für Zeitungszusteller ist verfassungskonform, entschied das BAG. Warum der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit hier nicht überschritten hat, erklärt Ulrich Sittard.
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Die Kölner Journalistenschule darf zwei falsche Bewertungen über Frauke Petry in ihrem "Projekt Faktenzoom" nicht wiederholen. Dieses Urteil veröffentlichen muss die Schule aber nicht, so das OLG Köln. Die Glaubwürdigkeit Petrys sei sowieso dahin.
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Jörg Kachelmann hat einen rechtskräftigen Schmerzensgeldanspruch gegen den Axel Springer Verlag wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung. Eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision hat der BGH abgelehnt.
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Ohne Federn und halbtot im Bio-Hühnerstall: Ein Tierschützer drang heimlich in Ställe ein und filmte dort grausame Zustände. Der MDR strahlte die Bilder aus, wogegen sich die Eigentümer nun vor dem BGH wehrten. Dieser gab dem Sender Recht.
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Die Berliner Notarkammer warnt ihre Notare vor der Teilnahme an einer Umfrage des Juve-Verlags – der Grund: das Werbeverbot für Notare. Juve hält das für "absolut nicht nachvollziehbar". Sind die Amtsträger mit Anwälten vergleichbar?
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