Der Berliner Politiker Christopher Lauer wollte Einsicht in polizeiliche Akten nehmen. Weil ihm der Innensenator hierbei die Hinzuziehung einer Juristin verweigerte, zog er vor den Berliner VerfGH. Mit Erfolg.
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Bereitschaftsdienst ist wie Volldienst zu behandeln und daher vollständig in Freizeit auszugleichen. Das gilt unabhängig von einer Vergütung für die Mehrarbeit und auch für Polizeibeamte, so das VG Berlin.
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Der EGMR hat Russland zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro an einen Demonstranten verurteilt. Die Polizei hatte den Weg des Demonstrationszuges sehr kurzfristig geändert und den Mann, der die vorige Route nahm, festgenommen.
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Wer sein Kind nach über einem Jahr noch stillt, aber schon wieder arbeitet, hat während der Arbeitszeit einen Anspruch auf Pausen. Dies entschied das VG Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahr
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Eine in Gewahrsam genommene Frau verweigerte, sich bei der Polizei für die Durchsuchung zu entkleiden. Männliche Beamte hielten sie fest und halfen nach. Das war rechtswidrig, entschied das VG Köln.
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Das VG Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich "nachhaltig in das Rotlichtmilieu begeben" und unter anderem seine Wohnung "zu Prostitutionszwecken" vermietet hatte.
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Die bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Stuttgarter Schlossgarten ausgesprochenen Platzverweise waren rechtswidrig, entschied das VG Stuttgart. Das Gericht äußerte sich zudem sehr kritisch zum Einsatz eines Wasserwerfers.
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Die Kölner "HoGeSa"-Kundgebung am Sonntag darf stattfinden. Das hat das OVG Münster entschieden und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des VG Köln abgelehnt.
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