Im Strafprozess um die Ereignisse auf der Loveparade 2010 steht seit Dienstag erstmals ein Polizist im Zeugenstand. Das Gericht hat insgesamt fünf Verhandlungstage für die Befragung angesetzt, so viele wie noch für keinen Zeugen vor ihm.
Ein laut schimpfender Demonstrant mit Deutschland-Hütchen, der sich später als Mitarbeiter des LKA-Sachsen entpuppte, hatte am Rande einer Pegida-Demo in Dresden ein ZDF-Kamerateam behindert. Der Mann wird nun versetzt.
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Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Polizei einen Bewerber nicht wegen seiner Tattoos ablehnen durfte. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, mit der laut OVG in naher Zukunft auch nicht zu rechnen ist.
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Seinen Vorgesetzten hat ein Polizeibeamter als "Bandenführer" bezeichnet und das Gericht als "Schiedsgericht" abgelehnt. Das VG hat ihn nun aus dem Dienst entfernt, weil dieses Verhalten einen gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbare.
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Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Sachsen steht die Polizei am Pranger. Ihm Rahmen einer Ausweiskontrolle hielt sie ein ZDF-Team 45 Minuten von der Arbeit ab. Anlass dazu gab ein Pegida-Demonstrant, von Beruf Mitarbeiter beim LKA.
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Um trotz schlecht ausgestatteter Ermittlungsbehörden Erfolgszahlen in der Kriminalitätsbekämpfung zu verbuchen, ist es in Mexiko gängige Praxis, die Unschuldsvermutung umzukehren. Welche Folgen das hat, erläutert Anne Schneiderhan.
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Auch wenn jemand nicht (mehr) Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, darf die Polizei gegen dessen Willen seine Fingerabdrücke nehmen. Es könnte ja sein, dass sie später mal gebraucht werden, so das BVerwG.
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Die Beschlagnahme von 77 Immobilien im Juli in Berlin war spektakulär. Aber die ihr zugrundeliegende Neureglung zur selbständigen Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft ist verfassungsrechtlich problematisch, meint Martin Schorn.
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