Das geplante G20-Protestcamp muss unter versammlungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden, sagt das BVerfG in einer einstweiligen Anordnung. Ob und wo das Camp nun aufgebaut werden kann, ist offen.
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Die Stadt Hamburg muss das Protestcamp mit rund 3.000 Zelten zum G20-Gipfel nicht dulden. Der Fehler liegt auch bei den Veranstaltern, die zu wenig Protest und zu viel Infrastruktur bieten wollen, meint Eike Michael Frenzel.
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Das OVG Hamburg hat das geplante G20-Protestcamp zu einer nicht grundrechtlich geschützten Versammlung erklärt. Die Veranstaltung bestehe überwiegend aus Elementen, die nicht auf die Meinungskundgabe gerichtet seien.
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Ein Ehepaar aus Franken will auch in Bayern die CDU wählen können. Das BVerfG hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, der Rechtsweg sei nicht erschöpft. Nun geht es in Hessen weiter.
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Auch gegen Entlassungen nach dem Putsch in der Türkei können Betroffene sich nicht unmittelbar vor dem EGMR wehren. Sie müssen sich zunächst an eine speziell dafür eingerichtete Kommission wenden. Auch wenn die noch gar nicht arbeitet. Artikel lesen
Am Ende brachte ein fehlendes Protokoll das erste Gesetz zur Gebietsreform vor dem Thüringer VerfGH zum Scheitern. Mit dem Richterspruch ist nunmehr auch der Zeitplan für die Neugliederung der Kreise ungewiss.
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Bücher von Politikern gibt es etliche. Tatsächlich gelesen werden sie nur selten, vermutet ein Experte. Warum schreiben aktive Minister trotzdem mehrere hundert Seiten?
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Nachdem der bisherige Erdogan-Anwalt Michael Hubertus von Sprenger sein Mandat niedergelegt hat, hat der türkische Präsident nun Ersatz gefunden: Der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan wird ihn künftig gegen Böhmermann vertreten.
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