Von Geldstrafen bis zur Amtsenthebung: Die polnische Regierungspartei PiS antwortet auf ein kritisches EuGH-Urteil mit einem neuen Disziplinierungs-Gesetz für Richter. Und nimmt auch Bezug auf das deutsche Strafrecht, wie Oscar Szerkus erläutert.
Der Streit zwischen dem Obersten Gericht in Polen und der nationalkonservativen PiS-Regierung spitzt sich weiter zu. Laut einem Gerichtssprecher habe ein neuer Gesetzentwurf zur Disziplinierung von Richtern "willkürlichen Charakter".
Kürzlich entschied der EuGH, dass Polens Oberstes Gericht selbst entscheiden muss, ob die von der PiS-Regierung geschaffene Disziplinarkammer unabhängig ist. Nun kam es zu einem Ergebnis: Sie ist es nicht.
An Polens Oberstem Gericht soll eine neue Kammer über Disziplinarsachen von Richtern und Staatsanwälten entscheiden. Ob die allerdings wirklich unabhängig ist, muss die polnische Justiz selbst überprüfen, so der EuGH.
Es darf nicht so aussehen, als ob der Justizminister missliebige Richter einfach in den Ruhestand schicken kann: Ein polnisches Gesetz über das Ruhestandsalter von Richtern verstößt deshalb gegen das Unionsrecht, so der EuGH.
Mitte Oktober stehen in Polen Parlamentswahlen an: Sie werden auch über das Schicksal des Rechtsstaates entscheiden. Derweil stehen noch wegweisende Entscheidungen des EuGH und EGMR an.
Polens neu geschaffene Disziplinarkammer genügt nach Meinung des Generalanwaltes Tanchev nicht den unionsrechtlichen Vorgaben an die richterliche Unabhängigkeit. Nur: Das liege gar nicht an Kammer selbst.
Mit seiner Entscheidung, das Ruhestandsalter für Richter am Obersten Gericht herabzusetzen, handelte sich die polnische Regierung viel Kritik ein. Nun spricht der EuGH deutlich aus: Diese Praxis ist rechtswidrig.