Die nächste Präsidentschaftswahl soll in Polen als reine Briefwahl abgehalten werden. Die Opposition verlangt eine Verlegung der Wahl und wirft der nationalkonservativen PiS-Regierung einen Staatsstreich vor.
Wie alle EU-Staaten hätten auch Ungarn, Polen und Tschechien ab 2015 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufnehmen müssen. Das entschied jetzt der EuGH. Christian Rath erläutert das Urteil, das rückwirkend keine Auswirkungen hat.
Polnische Richter können den EuGH mit zwei Vorlagen nicht dazu veranlassen, das Disziplinarsystem in Polen überprüfen zu lassen. Den Luxemburger Richtern fehlt es am Bezug zum Europarecht. Eine Warnung in Richtung Polen gab es aber trotzdem.
Ein Mann, der in Polen wegen Betrugs gesucht wird, wird vorerst nicht dorthin ausgeliefert. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Auslieferung als unzulässig erweisen wird, entschied das OLG Karlsruhe.
Nach einem EuGH-Urteil eskaliert der Konflikt um die Unabhängigkeit polnischer Richter. Das Oberste Gericht erkennt die umstrittene Disziplinarkammer nicht an, nun muss das Verfassungsgericht entscheiden. Die PiS-Regierung macht Druck.
Polens Richter dürfen sich künftig nicht mehr politisch betätigen. Sie müssen auch mit Strafen rechnen, wenn sie die Kompetenz eines anderen Gerichts anzweifeln. Präsident Duda hat ein Gesetz mit Disziplinierungsmaßnahmen unterschrieben.
Polens Regierung lässt nicht locker: Sie will unabhängige Richter disziplinieren. Gegen ein erstes entsprechendes Gesetz geht die EU-Kommission bereits vor. Auch gerade beschlossene neue Regeln sind höchst umstritten.
Die Venedig-Kommission befürchtet aufgrund der jüngsten Pläne der polnischen Regierung eine "unmögliche Situation" für Richter. Auch das Europaparlament macht Druck auf Warschau.