In Dänemark bestand für den Fehmarnbelttunnel schon lange Baurecht, jetzt ist auch in Deutschland klar: Der Tunnel kann gebaut werden. Nur ein Problem mit Riffen muss noch gelöst werden.
Umweltbedenken, Brandschutzmängel und Grundstücksangelegenheiten: Der geplante Fehmarnbelttunnel hält das Bundesverwaltungsgericht auch am Dienstag auf Trab. Urteile werden für November erwartet.
Auftakt eines Mammutverfahrens: Das BVerwG muss über sieben Klagen gegen den Bau eines 18 Kilometer langen Tunnels für Züge und Autos durch das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt entscheiden.
Es ist eines der größten Infrastrukturprojekte Hamburgs: Der Neubau des Bahnhofs Altona. Bis Ende 2023 sollte das Vorhaben verwirklicht sein. Das Hamburgische OVG sieht aber noch Mängel im Planfeststellungsbeschluss.
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Das BVerwG hat die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Elbvertiefung abgewiesen. Redeker und Weißleder Ewer vertreten die Vorhabenträger.
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Dem Ausbau der A1 steht nichts mehr im Wege, das BVerwG wies am Mittwoch die dagegen gerichteten Klagen ab. Der Fall ist komplex, doch Gerichte müssen auch dann ihre Aufgabe als Kontrolleure der Behörden besser erfüllen, meint Felix Ekardt.
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Die Elbvertiefung ist ein berechtigtes Vorhaben, entschied das BVerwG am Donnerstag. Gleichzeitig aber so schlecht geplant, dass erheblich nachgebessert werden müsse. Hendrik Schilder erläutert, warum sich das Projekt weiter verzögern wird.
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Für die Hamburger Hafenwirtschaft ist die Elbvertiefung unverzichtbar, für Umweltschützer ein Desaster. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht den Streit vorerst entschieden.
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