Die Corona-Soforthilfen sollen bei pandemiebedingten Liquiditätsengpässen helfen. Eine Pfändung der Hilfen wegen Schulden, die vor der Pandemie entstanden sind, scheidet nach Ansicht des BGH deshalb aus.
Ziel der Soforthilfe sei es, Liquiditätsengpässe zu überbrücken - und nicht Altschulden zu tilgen. Daher hat das LG Köln den Gläubigerzugriff auf dieses Geld in weiten Teilen ausgeschlossen.
Airlines sollten sich mit der Bezahlung ihrer Schulden lieber nicht zu viel Zeit lassen. Das zeigt ein Fall aus Österreich. Die Fluggesellschaft Condor konnte gerade noch verhindern, dass einer ihrer Jets am Flughafen Salzburg beschlagnahmt wird.
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