Schreibt ein Inhaftierter Briefe an Vertrauenspersonen, dann dürfen diese nicht ohne Weiteres angehalten werden, selbst wenn Hinweise auf Beleidigungen vorliegen. So entschied das BVerfG, das sich auch zur Schmähkritik äußerte.
Nach viel Streit darüber, wie viel die Öffentlichkeit über die Anklage im Fall Metzelder wissen durfte, hat das AG Düsseldorf nun selbige gegen den ehemaligen Fußballprofi zugelassen. Der Prozess startet Ende April.
Die TV Movie hat Günther Jauch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, als sie mit einem Foto des Moderators für einen Artikel über Krebs warb, der gar nichts mit ihm zu tun hatte, so der BGH.
Die Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.
Seit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Oliver B. darf weiter nur Oliver B. heißen – in der Berichterstattung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Ex-Wirecard-Manager als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagte. Das hat das LG München I bestätigt.
Tina Turner hat einmal Recht bekommen, aber jetzt in zweiter Instanz doch verloren. In der Sache geht es im Kern darum, wie echt eine falsche Tina Turner aussehen darf. Der Fall geht vielleicht sogar vor den BGH.
Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlt, sich beim Fahrkartenkauf aber zwischen den beiden obligatorischen Anreden entscheiden muss, ist in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, so das LG.