Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Anis M. war keiner der Männer, die versuchten, einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof anzuzünden - doch eine Fake-Nachricht auf Facebook behauptet das. Wie weit die Löschpflicht des Unternehmens reicht, soll am Montag verhandelt werden.
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Die ZDF-Satire darf weiter behaupten, ein Herausgeber und ein Journalist von Die Zeit hätten Verbindungen zu Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Eine Lektion im Umgang mit Satire, zeigt Markus Kompa.
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Links auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte werden von Google gelöscht – nachdem man den Link als Betroffener gemeldet hat. Selber suchen muss das Unternehmen aber nicht, entschied das OLG Karlsruhe.
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Mit ihrem "Projekt Faktenzoom" wollten Kölner Studenten Falschaussagen von Politikern aufdecken. An der Spitze dieses "Pinocchio-Rankings": AfD-Co-Vorsitzende Petry. Zweimal hat sie aber nicht die Unwahrheit gesagt, so das OLG Köln - vorläufig.
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Fünf Millionen Euro Schmerzensgeld will Helmut Kohl dafür haben, dass sein ehemaliger Ghostwriter vertrauliche Zitate von ihm veröffentlicht hat. Am LG Köln war am Mittwoch erneut Verhandlungstermin.
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Teils vier, teils zehn Wochen sollen Verbindungsdaten von Anrufen, SMS, Messengern und IP-Adressen samt Standort-Information gespeichert werden, auch die von Anwälten und Journalisten. 32.000 Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen.
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Spiegel Online und Correctiv veröffentlichten im Juni eine Datenbank mit rund 20.000 Ärzten, die Zuwendungen von der Pharmaindustrie angenommen haben. Eine Jenaer Kanzlei fordert diese nun zur Gegenwehr auf - aber darf sie das überhaupt?
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