Der Bundestag beschließt außerplanmäßig eine deutliche Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. 2019 tritt sie in Kraft. Die Begründung dafür genügt jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, meint Sebastian Roßner.
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Die Parteien sollen nach dem Willen von Union und SPD mehr Geld bekommen. Im Innenausschuss kommen Zweifel, ob der Gesetzentwurf zur Anhebung des Maximalbetrags für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungsgemäß ist.
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Für ein Verbot sei die NPD zu unbedeutend, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bemühungen, die Rechtsextremisten von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, kommen hingegen voran.
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Der Bundesrat will die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen und stellt einen entsprechenden Antrag beim BverfG. Nachdem ein Parteiverbot gescheitert war, hatte Karlsruhe diese Maßnahme selbst angeregt.
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Für ein Verbot sei die NPD zu schwach, aber die Politik könne den Geldhahn zudrehen, entschied das BVerfG Anfang 2017. Dafür wurde extra das Grundgesetz geändert, bis dato erhalten die Rechtsextremen aber weiter Steuergelder.
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"Die Partei" verkaufte Geld, um Geld vom Staat zubekommen. Was absurd klingt hat, das VG Berlin nun als rechtens erachtet. Die Satireaktion hat die Schwächen der Parteienfinanzierung aufgezeigt und der Gesetzgeber mittlerweile reagiert.
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Anfang des Jahres ist die neue europäische Parteifinanzierung erst in Kraft getreten. Jetzt will die EU-Kommission sie schon wieder ändern. Der Grund: Es scheint derzeit recht leicht zu sein, sich aus öffentlichen Töpfen selber zu bedienen.
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Von der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften bis zur Angleichung der Renten in Ost und West - der Bundesrat hat kurz vor der Sommerpause eine gewaltige Liste von Tagesordnungspunkten zu bearbeiten.
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