Durfte CDU-Politikerin Wanka auf der Seite des Bildungsministeriums eine "rote Karte" für die AfD ausrufen? Vorläufig hatte das BVerfG der AfD Recht gegeben. Nun aber wird verhandelt: Hat die Ministerin ihre Neutralitätspflicht verletzt?
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Weil er die Stellenvergabe am Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht kritisiert hatte, wurde der Fraktionschef der Piraten in Schleswig-Holstein vom Parlamentspräsidenten zur Ordnung gerufen. Zu Unrecht, entschied nun das LVerfG.
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Verfassungsfeindlichen Parteien, die wegen ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten werden können, soll die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden. Das Vorhaben ist verständlich, aber nicht zu begrüßen, meint Sebastian Roßner.
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Mitte Januar deutete das BVerfG an, wie verfassungsfeindliche Parteien auch ohne Verbot geschwächt werden könnten: Mit einem Entzug staatlicher Gelder. Die dazu nötige Änderung des Grundgesetzes will die Regierung rasch umsetzen.
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Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
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Der NPD den Geldhahn zuzudrehen, hält Martin Morlok für eine gangbare Idee, solange man die Chancengleichheit der Parteiendemokratie gewährleiste. Für ihn ist das Aufkommen der AfD Zeichen der Stärke eines Systems, das man bewahren müsse.
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Am Freitag hat die Länderkammer einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung beschlossen. Justizminister Maas befürwortet die Pläne und will sie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
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Mitte Februar wählte die Linke in Hamburg ihre Kandidaten für die Bundestagswahl. Nun muss sie den Vorgang aufgrund eines formalen Fehlers wiederholen: Zwei Landesvertreter hatten keinen Wohnsitz in der Hansestadt.
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