Seit Dienstag hat Brandenburg eine gesetzlich festgelegte Quote für Kandidatenlisten der Landtagswahlen. In mehreren Ländern wird über ähnliche Regelungen diskutiert. Doch es gibt rechtliche Bedenken.
Andreas Kalbitz hat vor dem LG Berlin einen Zwischenerfolg erzielt. Seine Partei- und Gremienmitgliedschaften in der AfD wurden restauriert. Wie es nun im Verfahren um seinen Ausschluss weitergehen könnte, erläutert Florian Zumkeller-Quast.
Das OVG sieht "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für "verfassungsfeindliche Bestrebungen" bei der AfD-Jugendorganisation JA und beim Flügel. Die Aufnahme im Verfassungsschutzbericht 2019 sei entsprechend rechtmäßig.
Seit seinem Rauswurf aus der AfD vor vier Wochen konnte Andreas Kalbitz seine Ämter als Brandenburger Partei- und Fraktionschef nicht mehr ausüben. Nun erringt der 47-Jährige einen wichtigen juristischen Erfolg.
Das Portal Abgeordnetenwatch hat aus dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Auskunftsanspruch über Parteispenden gegen den Bundestag. Die Regelung müsse hinter dem spezielleren Parteiengesetz zurücktreten, so das BVerwG.
Die AfD-Bundesspitze hat die Mitgliedschaft ihres bisherigen Brandenburger AfD-Chefs Kalbitz annulliert, doch ein großer Teil der Landespartei steht hinter ihm. Brandenburgs Verfassungsschutz macht nun die gesamte Landespartei zum Beobachtungsobjekt.
Gerade weil sich Person, Politiker und Regierungsamt schwer trennen lassen, setzt das BVerfG auf strikte formale Vorgaben. Seehofers scharfe Kritik an der AfD durfte deshalb nicht auf der Homepage des BMI veröffentlicht werden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet. Das gehört zwar zum politischen Meinungskampf, so das BVerfG, aber nicht auf die Homepage des Ministeriums.