Vorläufig besteht kein Bedarf, dem Verfassungsschutz zu untersagen, Angaben über die Zahl der "Flügel"-Anhänger in der AfD zu machen, so das BVerfG. Die entscheidenden Verfahren zur Beobachtung der Partei stehen noch aus.
Aus der Maskenaffäre um die früheren Unionsabgeordneten Löbel und Nüßlein will die GroKo Konsequenzen ziehen und plant diverse Gesetzesverschärfungen – u.a. im StGB. Ob ausgerechnet diese allerdings was bringt, bezweifeln Juristen.
Die Regierung in Niedersachsen musste den Landtag laut StGH über die geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen frühzeitig informieren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.
Die Opposition im Bundestag wirft der Koalition vor, im Rechtsausschuss bewusst Sachverständigen-Anhörungen zu Gesetzesvorschlägen von Linken, FDP und Grünen auf die lange Bank zu schieben. Union und SPD verweisen auf die GO des Bundestages.
Die Medienberichte über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall seien dem BfV zurechenbar, das damit seine Stillhaltezusage an das VG Köln gebrochen habe, so das Gericht. Ein "unvertretbarer Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien".
Auch das OVG sieht keinen Bedarf für eine Zwischenregelung zugunsten der AfD gegenüber einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Zwischenzeitlich mögliche Nachteile seien in der Abwägung mit sonst drohenden Gefahren hinzunehmen.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.
Auch in zweiter Instanz kann sich der brandenburgische Landtagsabgeordnete Kalbitz nicht mit seinem Eilantrag durchsetzen, wieder AfD-Mitglied zu sein. Nun kann er noch auf die Hauptverhandlung hoffen. Doch das kann dauern.