Die Spitzen der GroKo haben sich am Dienstagabend auf Veränderungen im Wahlrecht verständigt. Das Anwachsen des Bundestages soll bei der Wahl 2021 mit kleinen Schritten verhindert werden. Die eigentliche Reform kommt erst 2025.
Zwei Bundestagspräsidenten - Lammert und Schäuble - sind beim Thema Wahlrechtsreform bereits an der Sturheit der Fraktionen gescheitert. Nun soll es der Koalitionsausschuss richten. Doch selbst das wäre erst die halbe Miete.
Wegen drei Ordnungsrufen, die ihm vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki während einer Bundestagsdebatte erteilt worden waren, klagt der ehemalige AfD-Rechtsausschussvorsitzende Stephan Brandner nun vor dem BVerfG.
Union und FDP haben im U-Ausschuss um den angeblichen Hackerangriff auf Ex-NRW-Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking einen Antrag von SPD und Grünen zu Unrecht abgelehnt. Justizminister Biesenbach muss seine Handy-Verbindungsdaten offenlegen.
Gesundheitsminister Spahn darf zur Corona-Bekämpfung Rechtsverordnungen erlassen, das Parlament ist dabei außen vor. Das kritisiert die Opposition im Rechtsausschuss heftig, die GroKo verweist auf den Gesundheitsausschuss.
Besonders strittige Punkte des NRW-Pandemiegesetzes sollen abgeändert werden, so etwa die Zwangsverpflichtung medizinischen Personals. Über die Korrekturen wird seit Mittwochnachmittag beraten.
Wie kann der Bundestag noch Gesetze beschließen, wenn viele Abgeordnete coronabedingt nicht kommen können? Zwei Lösungen stehen im Raum, für beide müsste aber das Grundgesetz geändert werden. Das stößt auf starken Widerstand.
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen: Das galt bei den Milliarden-Hilfe angesichts der Coronakrise. Die Einschränkung von Grundrechten im Eilverfahren geht allerdings nicht nur der Opposition im NRW-Landtag zu weit.