Im Vergleich zum Weihnachtsfest, das Anlass zu Amnestien, Bonuszahlungen oder familiärer Gewalt bietet, bleiben die Ostertage mit Blick aufs Recht ziemlich harmlos. Zeit also, sich einmal einiger österlicher Nebensächlichkeiten anzunehmen.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass eine Freiwillige Feuerwehr für Einnahmen im Rahmen eines jährlich veranstalteten Osterfeuers weder Körperschaft- noch Gewerbesteuern zahlen muss. Osterfeuer lägen als kulturelles und soziales Ereignis in dem...
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Es ist Ostern und über Deutschland liegt eine Dunsthaube aus Qualm und Rauch: Osterfeuer sollen den langen Winter endgültig vertreiben. Für manche Umweltrechtler ist der Brauch nichts anderes als Feinstaub und sollte in Großstädten sogar verboten...
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