Die geplanten Änderungen stellen Opfer von Straftaten weiter in den Fokus. Dabei darf man jedoch den Ausgleich zwischen Zeugen- und Beschuldigtenrechten, Wahrheitsfindung und Rechtsstaatlichkeit nicht vernachlässigen, mahnt Robert Esser.
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Bei einem Anschlag des NSU in Köln wurde Sermin S. zwar nicht körperlich verletzt – sie erklärt jedoch, seitdem unter Angststörungen zu leiden. Die Verteidigung will sie nun vom Verfahren ausschließen. Einen großen Unterschied dürfte das nicht...
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Wer Opfer eines Verbrechens wird, soll im Strafverfahren künftig besser informiert, geschützt und betreut werden. Eine entsprechende Reform der Strafprozessordnung hat das Bundeskabinett in Berlin am Mittwoch beschlossen.
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