
Nächste Runde im Rechtsstreit um den Black Friday: Das LG Berlin hat die Wortmarke für verfallen erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke löschen.
Artikel lesenNächste Runde im Rechtsstreit um den Black Friday: Das LG Berlin hat die Wortmarke für verfallen erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke löschen.
Artikel lesenWer seine Ware als Händler über Amazon anbietet, muss regelmäßig überprüfen, ob sein Produkt mit dem werbenden Bild übereinstimmt, so das OLG Frankfurt a.M. – auch und gerade weil ein Algorithmus der Plattform Fotos ab und an austauscht.
Artikel lesenAuf dem Legal Hackathon sind erneut Produktideen entwickelt worden, wie man den Rechtsmarkt digital voranbringen kann. Konzepte für mehr Verbraucherschutz oder die Vereinfachung von Massenverfahren überzeugten besonders.
Artikel lesenBislang diktieren Online-Plattformen ihren Nutzern ihre Bedingungen auf. Mehr Balance im digitalen Machtgefüge verspricht die ab Juli geltende P2B-Verordnung. Jakob Bünemann findet, dass Europa die richtigen Mittel gefunden hat.
Artikel lesenWer Cookies setzen will, braucht die aktive Zustimmung des Nutzers. Vorausgefüllte Kästchen genügen nicht, entschied der BGH am Donnerstag und gab der vzbv Recht. Die Folgen des Urteils erläutert Jens Nebel.
Artikel lesenHaftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen? Im Streit zwischen Amazon und einem Parfüm-Konzern hat der EuGH diese Frage verneint. Die bloße Lagerung der Waren stelle keine Markenrechtsverletzung dar.
Artikel lesenDas Deutsche Patent- und Markenamt hat die Wortmarke "Black Friday" zu Unrecht vollständig gelöscht: Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass ein Freihaltebedürfnis nur für bestimmte Bereiche bestehe.
Artikel lesenWer über Plattformen wie Amazon verkauft, muss sich als Händler unrichtige Kundenbewertungen zu seinen Produkten nicht zurechnen lassen. Thomas Utzerath zu einem Urteil, in dem sich der BGH überraschend deutlich bekennt.
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