
Mehr Online-Verfahren, mehr Videotechnik: Auf dem Zivilrichtertag stellte eine Richter-Arbeitsgruppe Vorschläge zur ZPO-Reform vor. Über die sollen nun auch Anwaltschaft und Wissenschaft diskutieren – und dann schnell Gesetz werden.
Mehr lesenMehr Online-Verfahren, mehr Videotechnik: Auf dem Zivilrichtertag stellte eine Richter-Arbeitsgruppe Vorschläge zur ZPO-Reform vor. Über die sollen nun auch Anwaltschaft und Wissenschaft diskutieren – und dann schnell Gesetz werden.
Mehr lesenLange haben die Koalitionsparteien darum gerungen, wie man große Digitalkonzerne wie Amazon in die Schranken weisen kann. Jetzt steht einem Digital-Update für das Wettbewerbsrecht nichts mehr im Wege.
Mehr lesenBürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender: Pünktlich zum Zivilrichtertag im Februar hat eine Arbeitsgruppe ihr Diskussionspapier zur "Modernisierung des Zivilprozesses" vorgelegt. Sieht so die Zukunft der ZPO aus?
Mehr lesenWer im Internet bucht oder einkauft, hat oft eine ganze Reihe an Zahlungsmöglichkeiten. Aber nicht immer sind alle kostenlos für den Kunden. Lassen die gesetzlichen Vorgaben solche Extra-Entgelte zu? Der BGH hat zu der Frage verhandelt.
Mehr lesenGesundheitsminister Spahn plant, Krankschreibungen per Video auch losgelöst von der Pandemie und unter erleichterten Voraussetzungen dauerhaft zuzulassen. Maximilian Koschker und Philipp Deuchler sehen das kritisch.
Mehr lesenEin Verbraucher, der einen Vertrag elektronisch abschließt, ohne über ein Widerrufsrecht belehrt zu werden, kann diesen widerrufen. Die Beweislast, dass kein Fernabsatz vorliegt, trägt der Anwalt. Ein Grundsatzurteil des BGH, so Martin W. Huff.
Mehr lesenDer Auftrag kommt per App – und dabei ggf. ein Arbeitsverhältnis zustande: Crowdworker können Arbeitnehmer sein, so das BAG. Eine Kracherentscheidung, meint Michael Fuhlrott – aber nicht zwangsläufig das Ende des Geschäftsmodells.
Mehr lesenDer EuGH hat entschieden, vor welchen Gerichten man sich gegen Geschäftspraktiken von Online-Plattformen wehren kann. Ein Hotel aus Schleswig-Holstein kann die niederländische Plattform Booking.com demnach in Deutschland verklagen.
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