Üble Beschimpfungen, rassistische Beleidigungen, Tötungsfantasien: Die Serie der "NSU 2.0"-Drohschreiben sorgte mehr als zwei Jahre lang für Aufsehen. Nun steht der mutmaßliche Verfasser vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte Ende Oktober Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der Drohschreiben "NSU-2.0" erhoben. Die Hauptverhandlung startet am 16. Februar 2022.
Nicht immer nur Corona. Der BGH urteilte 2021 zum Abgasskandal, werbenden Influencerinnen, randalierenden Fußballfans und strafbaren Cum-Ex-Geschäften.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Teilfreispruch für den NSU-Helfer André E. bestätigt und zugleich die Revision der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Christian Rath war dabei und analysiert das Urteil.
Das OLG München hatte André E. im NSU-Prozess zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von vier weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das hat der BGH nun so bestätigt.
Im Sommer hat der BGH das Urteil gegen Beate Zschäpe bestätigt. Nun wurde in Karlsruhe verhandelt, welchen Anteil André E. an den Taten des NSU hatte. Er habe von den Plänen gewusst und Beihilfe geleistet, sagt die Bundesanwaltschaft.
Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ziel ist es, dass noch einmal über die eingelegte Revision entschieden und mündlich verhandelt wird.