
Die NPD durfte in Berlin 2017 nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Dagegen hat sich die Partei jetzt teilweise erfolgreich gewehrt. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Artikel lesenDie NPD durfte in Berlin 2017 nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Dagegen hat sich die Partei jetzt teilweise erfolgreich gewehrt. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.
Artikel lesenBei den Bombendrohungen an Gerichten in verschiedenen Städten in NRW könnte ein rechtsextremer Zusammenhang bestehen. Die Mail-Adresse weise auf ein NPD-Mitglied sein, Ermittlungen laufen aber noch.
Artikel lesenDie "Gruppe Freital" hat die Gerichte schon viel beschäftigt. Zuletzt hat der BGH im Mai 2019 die Verurteilung zweier Rädelsführer und anderer Mitglieder dieser Vereinigung bestätigt. Nun ist ein weiteres Urteil rechtskäftig.
Artikel lesenWenn ein Einzelrichter am VG meint, der Wahlspruch der NPD "Migration tötet!" stelle teilweise die Realität dar, begründet das in einem Asylverfahren offensichtlich die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das BVerfG entschieden.
Artikel lesenWeil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.
Artikel lesenZur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
Artikel lesen"Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache, hieß es kürzlich in einem Urteil des VG Gießen zu entsprechenden NPD-Wahlplakaten. Nun äußert sich der Richter.
Artikel lesenDas Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.
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