Wer sein Smartphone im Auto als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche in die Hand nimmt, riskiert ein Bußgeld - auch ohne damit telefoniert zu haben. Dies entschied das OLG Hamm und folgte damit der obergerichtlichen Rechtsprechung.
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Ein Professor aus Aachen wollte gegen die französischsprachige Ortsbezeichnung auf einem Schild der A 544 klagen. Das Gericht aber sah kein Rechtschutzbedürfnis und wies die Klage als unzulässig ab. Der Originalname einer Stadt sei auf...
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Nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ordnungswidrig, auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält um es als Navigationshilfe zu nutzen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies entschied das OLG Hamm in einem am...
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