Das Urteil gegen Oskar Gröning ist rechtskräftig: Der "Buchhalter von Auschwitz" leistete Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen. Die Entscheidung könnte den Weg ebnen, weitere Holocaust-Handlanger zur Rechenschaft zu ziehen.
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Ein NPD-Politiker wird wegen seines KZ-Tattoos zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er geht in Berufung, lässt das Tattoo umgestalten - und muss nun ins Gefängnis.
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Wer seinen Kollegen den Hitlergruß zeigt und diese als Nazi beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Deutscher ist oder ausländische Wurzeln hat, entschied das ArbG Hamburg.
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Vier Jahre lang hat eine unabhängige wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das BMJV in den fünfziger und sechziger Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Die Ergebnisse seien "bedrückend", so Bundesjustizminister Maas.
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Beim Griff in eine bunte Mischung Rechtsprechung zu Zahnschäden stellt man überraschend fest: Um Zucker geht es nur ganz selten. Umso häufiger um die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit. Ein etwas böses Stück Zeitgeschichte von Martin Rath.
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Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters wegen eines im Internet veröffentlichten Auschwitz-Fotos hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptiert damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg.
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Der Kommunismus gilt als Feind, doch Russland als Freund – ein Dilemma, das Richtern nach der NS-Machtergreifung im Falle einer Hamburger Stauerei zum Verhängnis werden konnte. Worum es 1936 ging und wie das Reichsgericht einen Ausweg fand.
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Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sollen künftig Personen rechnen müssen, die von "polnischen Konzentrationslagern" sprechen und damit etwa das KZ Auschwitz meinen. Polens Regierung fürchtet offenbar Geschichtsverdrehung.
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