Ein britischer Verleger kann keinen Schadenersatz oder Entschädigung verlangen, weil von ihm im historischen Kontext nachgedruckte NS-Propaganda beschlagnahmt wird, so der BGH. Er habe durch eigenes riskantes Verhalten dazu beigetragen.
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Fotos von Hakenkreuz-Chips für den "kleinen Nazi zwischendurch" sowie vom Hitler-Gruß kosten einen Feldwebel-Anwärter den Job - auch wenn sie ihm nur zugesendet wurden.
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Nur selten wurde bisher jemand ohne direkte Beteiligung an Massenverbrechen verurteilt. Nun aber hat der BGH das Urteil gegen den frühere SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen bestätigt.
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Das Urteil gegen Oskar Gröning ist rechtskräftig: Der "Buchhalter von Auschwitz" leistete Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen. Die Entscheidung könnte den Weg ebnen, weitere Holocaust-Handlanger zur Rechenschaft zu ziehen.
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Ein NPD-Politiker wird wegen seines KZ-Tattoos zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er geht in Berufung, lässt das Tattoo umgestalten - und muss nun ins Gefängnis.
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Wer seinen Kollegen den Hitlergruß zeigt und diese als Nazi beleidigt, kann fristlos gekündigt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man Deutscher ist oder ausländische Wurzeln hat, entschied das ArbG Hamburg.
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Vier Jahre lang hat eine unabhängige wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das BMJV in den fünfziger und sechziger Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Die Ergebnisse seien "bedrückend", so Bundesjustizminister Maas.
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Beim Griff in eine bunte Mischung Rechtsprechung zu Zahnschäden stellt man überraschend fest: Um Zucker geht es nur ganz selten. Umso häufiger um die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit. Ein etwas böses Stück Zeitgeschichte von Martin Rath.
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